Generalversammlung

Am Freitag, den 05.06.2015, findet unsere Generalversammlung beim Griechen (Achillion) statt. Beginn ist um 20 Uhr. Da Ehrungen, eine Satzungsänderung und Vorstandswahlen anstehen wird um rege Teilnahme gebeten.
Unser amtierender 2. Hauptmann steht dabei nicht mehr zur Wiederwahl. Interessierte für diesen Posten können sich beim Vorstand melden. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

1. Begrüßung,
2. Totenehrung,
3. Genehmigung des Protokolls der Abrechnungsversammlung,
4. Aufnahme neuer Mitglieder / Austritte,
5. Satzungsänderung,
6. Neuwahlen,
7. Vereinsbeitrag,
8. Schützenfest 2015,
9. Bericht des Schießwarts / Schießstandangelegenheiten,
10. Bericht der Damen und Damenjungschützen,
11. Termine / Verschiedenes.

Anregungen und Ergänzungswünsche zur Tagesordnung sind möglichst frühzeitig an den Vorstand zu melden.
Satzungsänderung: Unter TOP 5 ist die Änderung von § 18 der Satzung vorgesehen. Auf Hinweis des Finanzamtes Peine ist aufgrund der geltenden Rechtslage eine Anpassung der Bestimmung hinsichtlich der Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung des MSC oder des Wegfalls des steuerbegünstigenden Zwecks erforderlich. Nachstehend ist der aktuelle und der Wortlaut der beabsichtigten Änderung (Unterstreichung) aufgeführt.

Aktuelle Fassung:
§ 18
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu - nach Möglichkeit schießsportbezogenen - steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. Vorstehende Satzung wurde in der ordentlichen Generalversammlung am 30. September 1983 beschlossen, die §§ 2 und 18 in der ordentlichen Generalversammlung am 15. Mai 1998, die §§ 3, 7, 8, 9 und 18 in der ordentlichen Generalversammlung am 14. Mai 2004 und die §§ 3, 12 und 18 in der ordentlichen Generalversammlung am 13.06.2014 in der vorstehenden Fassung verlesen und genehmigt.

Neue Fassung:
§ 18
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die "Gemeinde Hohenhameln", die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke in der Ortschaft Hohenhameln zu verwenden hat.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. Vorstehende Satzung wurde in der ordentlichen Generalversammlung am 30. September 1983 beschlossen, die §§ 2 und 18 in der ordentlichen Generalversammlung am 15. Mai 1998, die §§ 3, 7, 8, 9 und 18 in der ordentlichen Generalversammlung am 14. Mai 2004, die §§ 3, 12 und 18 in der ordentlichen Generalversammlung am 13.06.2014 und der § 18 in der ordentlichen Generalversammlung am xx.xx.2015 in der vorstehenden Fassung verlesen und genehmigt.