Generalversammlung am 13.06.2014

Unsere diesjährige Generalversammlung wird am 13.06.2014 um 20 Uhr im Restaurant Achillion stattfinden.
Es wird um zahlreiches Erscheinen gebeten. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Begrüßung,
2. Totenehrung
3. Genehmigung des Protokolls der Abrechnungsversammlung
4. Aufnahme neuer Mitglieder / Austritte
5. Satzungsänderung
6. Neuwahlen
7. Vereinsbeitrag
8. Schützenfest 2014
9. Bericht des Schießwarts / Schießstandangelegenheiten
10. Bericht der Damen und Damenjungschützen
11. Termine / Verschiedenes

Ergänzungswünsche zur Tagesordnung sind möglichst frühzeitig an den Vorstand zu melden.
Unter TOP 5 soll die Änderung der §§ 3, 12, und 18 der Satzung wie bereits in der Abrechnungsversammlung am 08.11.2013 angekündigt beschlossen werden.
Nachstehend ist der jeweilige aktuelle und der Wortlaut der beabsichtigten Änderung aufgeführt.

§ 3 in der geltenden Fassung lautet:
"Jeder unbescholtene, verheiratete Einwohner von Hohenhameln oder Junggeselle, der das 25. Lebensjahr vollendet hat, kann als Mitglied aufgenommen werden. Anmeldungen nehmen jederzeit die jeweiligen Vorstandsmitglieder entgegen. Über die Mitgliedschaft entscheidet die Generalversammlung. Aufnahme von Mitgliedern, die von den oben genannten Kriterien abweichen, ist auf Versammlungsbeschluss der Generalversammlung möglich."

§ 3 in der geänderten Fassung lautet:
"Jeder unbescholtene, verheiratete Einwohner von Hohenhameln oder Junggeselle, der das 25. Lebensjahr vollendet hat, kann als Mitglied aufgenommen werden. Anmeldungen nehmen jederzeit die jeweiligen Vorstandsmitglieder entgegen. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Eine Aufnahme von Mitgliedern, die von den oben genannten Kriterien abweichen, ist auf Versammlungsbeschluss möglich."

§ 12 in der geltenden Fassung lautet:
"Über die Verhandlungen der Generalversammlung sowie der Vorstandssitzungen ist vom Schriftführer ein Protokoll aufzunehmen, welches von diesem und von dem Vorsitzenden zu unterschreiben ist."

§ 12 in der geänderten Fassung lautet:
"Über die Verhandlungen der Mitgliederversammlungen sowie der Vorstandssitzungen ist vom Schriftführer ein Protokoll aufzunehmen, welches von diesem und von dem Vorsitzenden zu unterschreiben ist."

§ 18 in der geltenden Fassung lautet:
"Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu - nach Möglichkeit schießsportbezogenen - steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. Vorstehende Satzung wurde in der ordentlichen Generalversammlung am 30. September 1983 beschlossen, die §§ 2 und 18 in der ordentlichen Generalversammlung am 15. Mai 1998, sowie die §§ 3, 7, 8, 9 und 18 in der ordentlichen Generalversammlung am 14. Mai 2004 in der vorstehenden Fassung verlesen und genehmigt."

§ 18 in der geänderten Fassung lautet:
"Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu - nach Möglichkeit schießsportbezogenen - steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. Vorstehende Satzung wurde in der ordentlichen Generalversammlung am 30. September 1983 beschlossen, die §§ 2 und 18 in der ordentlichen Generalversammlung am 15. Mai 1998, die §§ 3, 7, 8, 9 und 18 in der ordentlichen Generalversammlung am 14. Mai 2004 und die §§ 3, 12 und 18 in der ordentlichen Generalversammlung am 13.06.2014 in der vorstehenden Fassung verlesen und genehmigt."